Sie wundern sich sicherlich, weshalb der Immobilienmakler Sie um die Vorlage Ihres Personalausweises bittet - Dies ist einfach erklärt: Der Immobilienmakler erfüllt mit seiner Frage die Anforderung, die der Gesetzgeber gemäß dem Geldwäschegesetz an ihn stellt.
Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Die Legitimation eines potenziellen Käufers muss nach derzeitigem Recht bereits vor einem Besichtigungstermin geprüft werden. Ebenfalls muss der Makler klären, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist.
Die gesetzlichen Verpflichtungen beim Immobilienkauf und –verkauf nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Warum der Makler Ihren Ausweis sehen möchte!
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Der Gesetzgeber verlangt, dass Vertragspartner vor Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragshandlungen ermöglicht wird.
Es sind bei der Identifizierung entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer mit Ausstellungsdatum und ausstellender Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
Auch hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Ebenfalls erfragt und festgehalten werden muss, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. bei dem wirtschaftlich Berechtigten, um eine „Politisch exponierte Person“ (PEP) handelt.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Bitte unterstützen Sie Ihren Immobilienmakler, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
Zeigen Sie ihm Ihren Personalausweis, ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen und erteilen Sie ihm die benötigten Auskünfte.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung
Ihre
Volksbank eG im Kreis Freudenstadt